Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
Sofern die durch ein Gericht oder eine Vormundschaftsbehörde resp. KESB festgelegten Kinderalimente vom Schuldner nicht regelmässig ausgerichtet werden, kann beim Sozialdienst ein Antrag zur Bevorschussung der Kinderalimente gestellt werden.
Frauen- oder Männeralimente (nachehelicher Unterhalt) werden nicht bevorschusst. Es wird jedoch Inkassohilfe gewährt, das heisst, der Sozialdienst führt Inkassomassnahmen durch und leitet eingehende Zahlungen an die Berechtigten weiter.
Für Gesuche zur Bevorschussung oder zu Inkassohilfe durch Personen mit Wohnsitz in unseren Verbandsgemeinden (Deisswil b. M., Diemerswil, Moosseedorf, Münchenbuchsee, Wiggiswil) ist der Sozialdienst Münchenbuchsee zuständig.
Beim Bezug von Sozialhilfeleistungen müssen die Alimente dem Sozialdienst abgetreten werden.
Informationen des Kant. Jugendamtes siehe hier
http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/kindes_erwachsenenschutz/kinder_jugendhilfe/alimentenhilfe.html