Kindes- und Erwachsenenschutz

 



Die für unser Verbandsgebiet zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB):

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Mittelland Nord
Bernstrasse 5
3312 Fraubrunnen

Telefon 031 635 20 50
Telefax 031 634 52 00

www.be.ch/kes
pM3KwsuKz8HXxonJyuTGwYrHzA@nospam

www.be.ch/big
https://cliqcliq.ch/home





Wir informieren, beraten und helfen bei...

  • der Suche nach Rat und Unterstützung vor, während und nach der Scheidung, wenn Kinder und Jugendliche involviert sind (Kindesschutz).
  • Fragen im Zusammenhang mit Pflege- und Adoptivkindern
  • Konflikten zwischen Jugendlichen und Eltern, insbesondere wenn es um nicht behördliche Fremdplatzierungen geht
  • Anliegen von Betagten oder Behinderten, die ihre Interessen nicht mehr wahrnehmen können
  • Fragen im Zusammenhang mit Alimenten von Kindern und Erwachsenen

Weitere Aufgaben von uns sind...

  • Einleiten von Kindesschutzmassnahmen
  • Bearbeiten von Gefährdungsmeldungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Auftrag KESB
  • Führen von Beistandschaften im Auftrag der KESB
  • Hilfe bei Heim- und Familienplatzierungen
  • Erstellen von Kinderzuteilungsberichten bei Trennungen und Scheidungen
  • Einvernehmliche Abänderung von Unterhaltsverträgen
  • Beratung betreffend gemeinsame elterliche Sorge
  • Vertretung von Minderjährigen in Prozessverfahren zur Feststellung der Vaterschaft im Auftrag KESB
  • Erteilen von Pflegeplatzbewilligungen

Unsere Beratungen sind kostenlos und unterliegen dem Amtsgeheimnis.

CMS
Sozialdienst Münchenbuchsee, Fellenbergstrasse 9, 3053 Münchenbuchsee | Telefon 031 868 38 38 | sozialdienst@sd-muenchenbuchsee.ch