Adoption

Paare, die ein Kind adoptieren möchten, müssen sich mit dem kantonalen Jugendamt in Verbindung setzen. Unter der Telefonnummer 031 633 76 33 können die benötigten Informationsunterlagen eingeholt werden und auf der Homepage des Kantonalen Jugendamtes sind die wichtigsten Informationen zum Vorgehen zu finden.


Zwingende gesetzliche Voraussetzungen für eine Adoption:

  • Ein Kind kann nur adoptiert werden, wenn die Eltern während mindestens einem Jahr mit dem Adoptivkind im gleichen Haushalt gelebt und ihm Pflege und Erziehung erwiesen haben. Aus diesem Grund wird vom Kantonalen Jugendamt zuerst ein Verfahren um eine vorläufige Pflegekinderbewilligung eröffnet.
  • Die adoptierende Person oder die Ehegatten müssen entweder seit mindestens 5 Jahren verheiratet sein oder das 35. Altersjahr zurückgelegt haben.
  • Der Altersunterschied zwischen künftigen Adoptiveltern und Kind muss mindestens 16 Jahre betragen.
  • Nur verheiratete Personen können gemeinschaftlich adoptieren; ebenso ist die Stiefkindadoption nur möglich, wenn Gesuchsteller(in) und leiblicher Elternteil verheiratet sind.
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