Einkommen

Zu den massgebenden Einnahmen gehören nebst Lohn und Renten auch individuelle Prämienverbilligungen, Zuwendungen Dritter, Auszahlung Guthaben, Trinkgelder, Kinderzulagen, Stipendien, Alimente usw. Gratifikationen, 13. Monatslohn oder einmalige Zulagen gelten als Erwerbseinkommen und werden zum Zeitpunkt der Auszahlung voll angerechnet.

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