Grundbedarf

Der Grundbedarf wird in Pauschalbeträgen ausbezahlt. Diese ermöglichen es der unterstützten Person, ihr verfügbares Einkommen selbst einzuteilen und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Ist eine unterstützte Person dazu nicht im Stand, trifft die zuständige Stelle geeignete Massnahmen (Budgetberatung, Pro-Rata-Auszahlungen, direkte Begleichung von anfallenden Kosten).

Der Grundbedarf beträgt pro Monat und Person:

Haushaltgrösse
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
pro weitere Person plus
 

 

Grundbedarf
Fr. 977.00
Fr. 1'495.00
Fr. 1'818.00
Fr. 2'090.00
Fr. 2'364.00
Fr. 200.00

 
 
 


Die Pauschale für den unterstützten Haushalt enthält Kosten für Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Energie, Telefon, Reinigung, Lokalverkehr, Unterhaltung und Bildung. Es sind dies im Detail:
 

    • Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
    • Bekleidung und Schuhe
    • Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.) ohne Wohnnebenkosten
    • Laufende Haushaltsführung (Reinigung/Instandhaltung von Kleidern und Woh­nung) inkl. Kehrichtgebühren
    • Kleine Haushaltsgegenstände
    • Gesundheitspflege ohne Selbstbehalte und Franchisen (z.B. selbst gekaufte Medikamente)
    • Verkehrsauslagen inkl. Halbtaxabo (öffentlicher Nahverkehr, Unterhalt Velo/ Mofa)
    • Nachrichtenübermittlung (z.B. Telefon, Post)
    • Bildung und Unterhaltung (z.B. Radio/TV-Geräte, Computer, Drucker, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)
    • Körperpflege (z.B. Coiffeur, Toilettenartikel)
    • Persönliche Ausstattung (z.B. Schreibmaterial)
    • Auswärts eingenommene Getränke
    • Übriges (z.B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)
    • Empfangsgebühren für Radio/TV (SERAFE), Radio- u. Fernsehanschluss­gebühren sowie Kosten für Internetzugang

 

Sozialhilfeansaetze-SD-Muenchenbuchsee-2021-06.pdf

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