Medizinische Grundversorgung

Die Sozialhilfe sichert die medizinische Grundversorgung der Betroffenen. Dazu gehören die Übernahme der obligatorischen Grundversicherung bis zu einer gewissen Prämie (Stand 2022: Erwachsene CHF 469.00 / Junge Erwachsene CHF 338.60 / Kinder CHF 105.30) sowie der Selbstbehalte und Franchisen. Diese Kosten sind nicht im Grundbedarf für den Lebensunterhalt enthalten.

Zusatzversicherungen

Der Sozialdienst bezahlt keine Zusatzversicherungen. Diese gehen voll zu Lasten der unterstützten Person.

Unfallversicherung
Die Unfallversicherung, sofern keine Versicherung beim Arbeitgeber besteht, wird von der Sozialhilfe übernommen.

Zahnbehandlungen

Zahnmedizinische Behandlungen benötigen vor Behandlungsbeginn eine Kostengutsprache des Sozialdienstes. Ohne entsprechende Gutsprache wird keine Rechnung übernommen, ausgenommen sind Notfallbehandlungen.

 

Sozialhilfeansaetze-SD-Muenchenbuchsee-2021-06.pdf

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