Steuern
Grundsätzlich werden aus Mitteln der Sozialhilfe weder laufende Steuern noch Steuerrückstände bezahlt. Ab einem bestimmten Erwerbseinkommen sind Steuern geschuldet, welche in der Regel aus dem Einkommensfreibetrag zu begleichen sind. Längerfristig unterstützte Personen können beim Steuerbüro der Wohngemeinde ein Steuererlassgesuch einreichen.
Steuerbüro Münchenbuchsee
Bernstrasse 8
3053 Münchenbuchsee
031 868 81 41
Steuerbüro Moosseedorf
Schulhausstrasse 1
3302 Moosseedorf
031 850 13 23
Steuerbüro Diemerswil
3053 Münchenbuchsee
031 869 24 54
Steuerbüro Deisswil und Wiggiswil
3053 Münchenbuchsee
031 869 05 02