Zulagen

Leistungsbezogene Integrationszulage
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von sozialen oder beruflichen Integrationsmassnahmen erhalten einen Integrationszuschlag. Diese Zulage mit Anreizcharakter beträgt CHF 100.00. Wer nicht kooperiert oder die Teilnahme an einer entsprechenden Massnahme verweigert, erhält keine Zulagen oder muss gar mit einer Kürzung der Sozialhilfe rechnen.

Einkommensfreibetrag
Erwerbstätigen Personen, die Sozialhilfe beziehen, wird im Sinne eines Anreizes ein Einkommensfreibetrag gewährt, damit sie gegenüber nicht erwerbstätigen Sozialhilfebeziehenden besser gestellt sind. Im Verhältnis zum Arbeitspensum wird ein Betrag zwischen CHF 200.00 und CHF 700.00 vergütet.


Sozialhilfeansaetze-SD-Muenchenbuchsee-2021-06.pdf

CMS
Sozialdienst Münchenbuchsee, Fellenbergstrasse 9, 3053 Münchenbuchsee | Telefon 031 868 38 38 | sozialdienst@sd-muenchenbuchsee.ch